Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stilbruch-Betriebsgesellschaft mbH

Stand 31. Mai 2013

1. Allgemein / Geltungsbereich

1.1. Diese Verkaufsbedingungen finden zwischen der STILBRUCH-Betriebsgesellschaft mbH, nachfolgend kurz: Stilbruch genannt, und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über gebrauchte Gegenstände aller Art, insbesondere gebrauchte Möbel und sonstige gebrauchten Hausrat und Elektrogeräte Anwendung.

1.2. Diese Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes von Stilbruch und einem Käufer geschlossenen Vertrages und gelten als mit Vertragsschluss angenommen.

 

2. Herkunft der angebotenen Gegenstände / Funktionsfähigkeit / Vertragsinhalt

2.1. Der Käufer erwirbt ausschließlich Gegenstände, die ursprünglich zur Entsorgung bestimmt waren. Stilbruch erhält alle zum Verkauf angebotenen Gegenstände aus den Aktivitäten der Stadtreinigung Hamburg im Rahmen der Sperrmüllentsorgung, aus Haushaltsauflösungen und sonstigen Anlieferungen Dritter.

2.2. Daher handelt es sich bei jedem einzelnen angebotenen Gegenstand um Schrott. Die ursprüngliche Nutzbarkeit oder charakteristischen Eigenschaften der Gegenstände sind ganz oder teilweise aufgehoben. Die Gegenstände eignen sich damit auch nicht mehr oder nur eingeschränkt zur gewöhnlichen Verwendung und sind nicht mit Sachen gleicher Art vergleichbar. Sie entsprechen keinesfalls dem Zustand neuer oder neuwertiger Gegenstände. Die zum Verkauf stehenden Gegenstände sind von Stilbruch weder auf Funktionsfähigkeit, Mangelfreiheit noch auf gefahrlose Benutzbarkeit hin untersucht worden.

2.3. Dem Käufer obliegt es, vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Kaufgegenstandes diesen vor Ort und/oder einem Fachmann hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und gefahrloser Benutzbarkeit untersuchen zu lassen. Für Elektrogeräte jeder Art besteht keine Möglichkeit der Überprüfung vor Ort. Diese sind daher vor Gebrauch durch den Erwerber oder einen Fachmann auf deren gefahrlose Benutzung hin zu überprüfen.

2.4. Die Benutzung des Kaufgegenstandes ohne vorherige Prüfung, ggf. durch Fachleute, kann mit Gefahren für Menschen und Sachen verbunden sein oder zu weiteren Gefährdungen führen.

2.5. Der Käufer hat sich bei Erwerb und dem Erhalt der Gebrauchtware vom Zustand des jeweiligen Kaufobjektes zu überzeugen und erkennt diesen mit Abschluss des Kaufvertrages und Erhalt der Ware an.

3. Haftung und Gewährleistung

3.1. Die Gegenstände weisen erheblichen Verschleiß und Abnutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen. Im Übrigen ist die Haftung für Mängel, für alle Verträge die kein Verbrauchsgüterkauf sind, ausgeschlossen.

3.2. Stilbruch ist nicht verpflichtet, mangelhafte Gegenstände zu ersetzen oder nachzuliefern, da jeder angebotene Gegenstand ein Einzelstück ist.

3.3. Über die vor Ort vom Erwerber geprüfte und bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden von Stilbruch keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.

3.4. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so kann der Käufer Nachbesserung verlangen. Eine Nachbesserung im Sinne einer Neulieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtwaren unmöglich, weil es sich um Unikate handelt.

3.5. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.

3.6. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden.

3.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Kaufsache.

3.8. Stilbruch haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

3.9. Eine weitergehende Haftung von Stilbruch ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Stilbruch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

4. Gefahrübergang und Annahmeverzug

4.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Stilbruch. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.

4.2. Bei vereinbarter Bereitstellung zur Abholung hat der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens nach drei Werkstagen, bei Stilbruch auf eigene Kosten abzuholen. Für die Zwischenlagerung wird von Stilbruch ein Lagerentgelt pro Tag der Zwischenlagerung erhoben. Die aktuellen Konditionen sind im Ladengeschäft ausgehängt.

4.3. Bei Fristüberschreitung haftet Stilbruch nicht für die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. Überschreitet das Lagerentgelt den Kaufpreis, ist Stilbruch berechtigt fristlos vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Gegenstand weiter zu verkaufen.

 

5. Sonstige Bestimmungen

5.1. Nebenabreden die über den Regelungsgehalt oder–umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen der Schriftform.

5.2. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Hamburg.

5.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.